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Zum Öffnen der einzelnen Kapitel klicken Sie bitte auf den Titel des jeweiligen. Den vollständigen Dienstleistungskatalog können Sie sich auch hier im Adobe Acrobate Format herunterladen.

Vorwort

Mit der Vorlage unseres Dienstleistungskataloges freuen wir uns, Ihnen, als unsere Mandanten und Geschäftspartner, einen Überblick über die Palette unserer Dienstleistungen geben zu können.

Der Katalog umfasst im Wesentlichen unsere Kernkompetenzen. Ungeachtet dessen sind wir jederzeit gerne bereit, im Gespräch mit Ihnen über weitere Aufgaben, die wir für Sie übernehmen können, nachzudenken. Insofern ist dieser Katalog nicht als abschließend zu verstehen.

Wir möchten Sie daher dazu motivieren, Ihre Probleme an uns heranzutragen. Wir werden bestrebt sein, Ihre Wünsche bestmöglich zu erfüllen.

Service steht für uns im Vordergrund. Wir sind unseren Mandanten immer ein fairer und kompetenter Partner. Nur dies ermöglicht eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Selbstverständlich für uns sind Zuverlässigkeit, Termingerechtigkeit bei optimaler Sicherheit und absolute Vertraulichkeit.

Den guten Ruf, den unsere Kanzlei seit vielen Jahren bei Behörden, Banken und anderen Institutionen genießt, sind wir ständig bemüht zu erhalten und zu verbessern.

Wir suchen mit und für den Mandanten den optimalen Weg für sein Unternehmen um den ständig wachsenden Anforderungen der Steuergesetzgebung und angrenzenden Rechtsgebieten gerecht zu werden.

 
Finanzbuchführung / Rechnungswesen

Die Finanzbuchführung ist an die Einhaltung zahlreicher Termine, Regeln und Fristen geknüpft. Bei unseren Leistungen übertragen Sie einfach die Aufgaben an uns, die Sie nicht selbst machen möchten. Und wir kümmern uns um alles Weitere.

Dienstleistung

  • Belegprüfung
  • Kontierung
  • Belegerfassung
  • Verarbeitung mit Datev-Fibu-Programm
  • Kontrolle der Verarbeitungsergebnisse
  • Kontenabstimmung
  • Vorbereitung der Fehlerbehebung für Mandanten
  • Hinweise zur korrekten Führung des Kassenbuches
  • Mitwirkung bei Betriebsprüfungen
  • Erstellung von Investitionszulagenanträgen

Erstellen folgender Auswertungen

  • Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) als kurzfristige Erfolgsrechnung im Vorjahresvergleich
  • Summen- und Saldenlisten
  • Umsatzsteuer-Voranmeldung per Datenübermittlung
  • Offene-Posten-Liste
  • Controlling-Report
  • Branchenvergleich
  • Listen zur Kostenrechnung

Ihr Nutzen

  • Zeitnahe und kompetente Erfüllung gesetzlicher Pflichten
  • Fristgerechtes Erstellen und Versenden Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung
  • Kein Bereithalten von spezieller Software oder geschulten Personal in Ihrem Unternehmen
  • Tabellarischer Überblick über die wichtigsten Unternehmenskennzahlen durch die BWA
  • Geringere Arbeitsbelastung für Ihr Unternehmen
  • Ein Ansprechpartner in unserer Kanzlei für Sie und Ihre Mitarbeiter
  • Kein Ausfallrisiko, da die Finanzbuchführung durch unsere Kanzlei erfolgt

Berechnungsgrundlage

 

Die Berechnungsgrundlagen für die Erstellung der genannten Leistungen für die monatliche Finanzbuchhaltung ist die Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV).

 

 Berechnung

grundsätzlich

StBGebV

Finanzbuchhaltung

6/10

 
Jahresabschluss

Beim Jahresabschluss sehen wir unsere Aufgaben nicht in der reinen Vergangenheits- bewältigung. Wir bereiten den Jahresabschluss und die betriebliche Steuererklärung unserer Mandanten auf Grundlage der selbst oder von uns erstellten Finanzbuchhaltung auf. Selbstverständlich unter Beachtung der handelsrechtlichen und steuerlichen Vorschriften. Dabei erfüllen wir die gesetzlichen Anforderungen und schöpfen die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten aus. Das Ergebnis ist eine für Sie aussagekräftige Auswertung, die Ihnen für die zukunftsorientierte Gestaltung Ihres Unternehmens von Nutzen ist.

Dienstleistung

  • Mandanteninformation zur Vorbereitung des Jahresabschlusses
  • Belegprüfung und Nachforderung von fehlenden Unterlagen
  • Erstellung des Jahresabschluss als Bilanz mit G + V, ggf. mit Anhang
  • Erstellung des Jahresabschlusses als Einnahme- Überschuss-Rechnung
  • Erstellung von zusätzlich benötigen Jahresabschlussexemplaren
  • Besprechung des Jahresabschlusses vor endgültiger Fertigstellung
  • Anfertigung der dazugehörigen Steuererklärungen
  • Prüfung der ergangenen Steuerbescheide  Unterstützung im Rechtsbehelfsverfahren
  • Übernahme der Veröffentlichung bei gesetzlichen Vorgaben (Offenlegungsverpflichtung lt. HGB)

Ihr Nutzen

  • Rechtsformgerechte Jahresabschlusserstellung
  • Einhaltung der Fristen zur Jahresabschlusserstellung
  • Einhaltung der Fristen zur Übermittlung an den Bundesanzeiger
  • Nutzung steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten

Berechnung

Die Zusendung der Erklärungen und Abschlüsse an das Finanzamt, die Prüfung der Bescheide, Klärungen von Rückfragen seitens des Finanzamt, Unterstützung von Rechtsbehelfsverfahren sowie Besprechung mit Behörden oder mit Dritten in abgaberechtlichen Sachen, sind grundsätzlich in den unten genannten Kosten enthalten.

Berechnung 

grundsätzlich

StBGebV

Bilanz

25/10

Erläuterungsbericht/Anhang zur Bilanz

5/10

Einnahme-Überschuss-Rechnung

12/10

Körperschaftsteuererklärung

3/10

Gewerbesteuererklärung

2/10

Umsatzsteuererklärung

3/10

Erklärung zur gesonderten Feststellung der Einkünfte

2/10

Kapitalertragsteueranmeldung

2/10

Anträge auf Gewährung einer Investitionszulage

2/10

Dokumenten- und Auslagenpauschale

30,00 €

 
Lohnbuchhaltung

Das Lohnsteuerrecht und insbesondere die Sozialversicherung werden immer komplizierter. Für Arbeitgeber bedeutet dies, zeitintensives Arbeiten mit einem hohen Haftungsrisiko. Als Ihr Steuerberater sind wir über die aktuellen Änderungen und neuesten Vorschriften stets bestens informiert und sichern Ihnen dadurch eine effiziente, regelkonforme und zuverlässige Lohn- und Gehaltsabrechnung für Ihre Mitarbeiter zu.

Dienstleistung

  • Monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • Führung des Lohnkontos
  • Baulohnberechnung unter Beachtung der Winterbauförderung und Abrechnung von Saison-Kurzarbeitergeld
  • Personenbezogene Meldungen an die Berufsgenossenschaften
  • Erstellung von Sofortmeldungen
  • Abrechnung betrieblicher Altersvorsorge
  • Abrechnung VWL
  • Bescheinigungswesen
  • Erstellung von Statistiken
  • Erstellung von Einzugsermächtigungen für Krankenkassen und Finanzamt
  • Auswertung von Prüfbescheiden
  • Erstellung und Weiterleitung von Lohnnachweisen an die Berufsgenossenschaft
  • Anzeigen nach dem Schwerbehindertenrecht (Schwerbehindertenabgabe)
  • Beratungsberechnungen nach LOVOR (Lohnvorabberechnungen)

Erstellung folgender Auswertungen

  • Lohnjournal monatlich/jährlich
  • Brutto-Netto-Abrechnungen
  • Zahlungen an Krankenkassen und Finanzamt
  • An- und Abmeldungen der Arbeitnehmer
  • elektronische Lohnsteuerbescheinigung für Arbeitnehmer
  • Erstellung jeglicher Überweisungsträger/Scheck
  • Unterlagen für Archivierung (auf Papier oder Datenträger)

Nutzen

  • Zeitnahe Erfüllung gesetzlicher Pflichten
  • Keine Software Ihrerseits notwendig
  • Kein spezielles Personal zur Erstellung der Lohnbuchführung in Ihrem Unternehmen erforderlich
  • Ein Ansprechpartner in unserer Kanzlei für Sie und ihre Mitarbeiter
  • Erstellung eines auf Sie zugeschnittenen Auswertungspaketes

 

Berechnung

Die Berechnung erfolgt gemäß § 34 StBGebV

Berechnung 

grundsätzlich

§ 34 StBGebV

Lohnkonto

  8,00 €

Lohnkonto mit Bewegungsdaten

  9,00 €

Lohnkonto Baulohn

10,00 €

Bescheinigung je nach Umfang

5,00 € - 10,00 €

 
Private Steuererklärung

Die pünktliche und präzise Erstellung ihrer privaten Steuererklärung ist nicht nur vom Gesetzgeber gefordert, sondern schützt Sie auch vor überraschenden finanziellen Belastungen. Als Partner für diese Aufgabenstellung sorgen wir für die zuverlässige, individuell angepasste und vollständige Bearbeitung Ihrer privaten Steuerangelegenheiten.

Dienstleistung

  • Einkommensteuererklärung ohne Ermittlung der Einkünfte
  • Erklärung zur gesonderten Feststellung der Einkünfte
  • Erbschaftsteuererklärung ohne Ermittlung der Zugewinnausgleichsforderung nach § 5 des ErbStG
  • Schenkungsteuererklärung
  • Ermittlung der Überschüsse der Betriebseinnahme über die Betriebsausgaben bei den Einkünften aus
    • Land- und Forstwirtschaft
    • Gewerbebetrieb
    • Selbständiger Arbeit
  • Ermittlung des Überschusses der Betriebseinnahme über die Werbungskosten bei den Einkünften aus
    • nicht selbständiger Arbeit
    • Kapitalvermögen
    • Vermietung und Verpachtung
    • Sonstigen Einkünften
  • Zusendung an das Finanzamt
  • Prüfung der Steuerbescheide
  • Klärung von Rückfragen seitens des Finanzamt
  • Unterstützung im Rechtsbehelfsverfahren
  • Besprechung mit Behörden oder mit Dritten in abgaberechtlichen Sachen

Ihr Nutzen

  • Rechtssichere Erstellung der Steuererklärung
  • Minimierung der Steuerlast durch die Gestaltungsberatung
  • Erhöhung der Liquidität durch verminderte Steuerlast

Berechnung

Die Zusendung der Erklärungen an das Finanzamt, die Prüfung der Bescheide, Klärungen von Rückfragen seitens des Finanzamt, Unterstützung von Rechtsbehelfsverfahren sowie Besprechung mit Behörden oder mit Dritten in abgaberechtlichen Sachen sind grundsätzlich in den unten genannten Kosten enthalten.

Berechnung

grundsätzlich

StBGebV

Einkommensteuererklärung

2/10

Erklärung zur gesonderten Feststellung der Einkünfte

2/10

Erbschaftsteuererklärung

3/10

Schenkungssteuererklärung

3/10

Ermittlung des Überschusses der Betriebseinnahme über die
Betriebsausgaben

12/10

Ermittlung des Überschusses der Einnahme über die
Werbungskosten bei den Einkünften

2/10

 
Existenzgründerberatung

Ein Unternehmen zu gründen erfordert konkrete und gut strukturierte Planung. Von einem starken Konzept bis zu dessen erfolgreicher Umsetzung treffen junge Unternehmer auf eine Menge Stolpersteine und Hürden, die es zu überwinden gilt. Wir begleiten Sie in den erfolgreichen Start in die Existenzgründung.

Dienstleistung

  • Unterstützung bei der Erstellung des Gründungsberichtes
  • Erstellung der Umsatz- und Ertragsvorschau
  • Umfassende Beratung zur Frage der Rechtsformwahl
  • Anmeldung beim zuständigen Finanzamt
  • Erstellung des Finanzierungsplanes
  • Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln
  • Möglichkeit des Coaching über die Kfw durch Frau Dr. Sixdorf

Ihr Nutzen

  • Professionelle Unterstützung in der Gründerphase
  • Optimierte zeitliche Planung des Gründungsvorhabens

Berechnung

Die Erstberatung ist für Sie kostenfrei. Für die Erstellung Ihrer individuellen ründungsunterlagen vereinbaren wir einen Festpreis beim Erstgespräch mit der Kanzleileitung.

 
Unternehmensnachfolge

Wir helfen Ihnen, Ihre Erbfolge nach Ihren Wünschen und Vorstellungen rechtssicher und vor allem unter den steuerlichen Gesichtspunkten optimal zu gestalten. Dabei legen wir mit Ihnen die Vorgehensweise fest, welche vor allem Ihre Ziele zur Realität werden lässt.

Dienstleistung

  • Darstellung zivilrechtlicher Grundlagen
  • Darstellung steuerrechtlicher Grundlagen
  • Steuerberechnung auf den Vermögensübergang
  • Umsetzende Maßnahmen (Anträge etc.)

Ihr Nutzen

  • Sie erhalten eine rechtliche abgesicherte Regelung nach Ihren persönlichen Vorstellungen
  • Ihr Lebenswerk erhält einen stabilen und sicheren Rahmen

Berechnung

Die Berechnung erfolgt nach Absprache auf Stundenbasis

 
Rechte und Pflichten

Zusatzleistungen zu den vorgenannten Dienstleistungen (z. B. digitales Belegbuchen) bedürfen individueller Absprachen.

Auf Wunsch erhalten Sie von uns monatlich ein Rundschreiben mit aktuellen Neuerungen im Bereich Steuer- und Sozialversicherungsrecht.

Wir benötigen Ihre Mithilfe

Buchhaltungsunterlagen sind zu einem vereinbarten Zeitpunkt den Sachbearbeitern zu übergeben, damit ihre Daten fristgerecht an die Finanzverwaltung, Krankenkassen, Rentenversicherungsträgern u. a. übermittelt werden können. Bei verspäteter Abgabe können Verspätungszuschläge von den Vertragspartnern wie z. B. das Finanzamt oder die Krankenkassen erhoben werden.



 
Kontaktdaten

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Dr. Ilona Sixdorf und Ralf Brackmann
Steuerberater GbR
Lindenbühl 37
99974 Mühlhausen

Telefon:    03601 48 53 0
Fax:    03601 48 53 24
E-Mail:    info@steuerberater-sixdorf.de
Internet:    www.steuerberater-sixdorf.de



 
 
     
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